Erwerbsfähige Hilfeempfänger sind verpflichtet, alle Möglichkeiten zur Beendigung oder Verringerung ihrer Hilfebedürftigkeit auszuschöpfen. Die Beherrschung der deutschen Sprache in Wort und Schrift ist unabdingbare Voraussetzung für eine dauerhafte Eingliederung in Arbeit. Mit dieser Begründung hat das Sozialgericht Wiesbaden es für...
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